Spielbetrieb nur mehr für Personen mit 2 G zulässig

Die neue Verordnung der Bundesregierung sieht vor, dass ein Spielbetrieb nur mehr für Personen mit 2-G-Status möglich ist. Das bedeutet, dass nur mehr folgende Personen Zutritt zur Halle haben:

  • Erstimpfung ab dem 22. Tag der Impfung oder mit PCR Test bis zum 6.12.21, bis zu 270 Tage nach der Impfung
  • Zweitimpfung bis zu 270 Tage nach der Impfung, jede weitere Impfung verlängert um 270 Tage
  • Genesungs-, abgelaufene Infektion (PCR-Nachweis) oder Absonderungsbescheid, bis zu 180 Tage nach der Infektion
  • Impfungen mit Janssen sind bis Jahresende gültig
  • Kinder bis 12 Jahre ohne Nachweis
  • Schulpflichtige Kinder mit Ninja-Pass

Wir bitten alle Mitglieder darum die Vorgaben der Regierung zu respektieren und den jeweiligen Nachweis beim Betreten der Halle dem jeweiligen Trainingsverantwortlichen (ist in der Liste zum Eintragen bezüglich Contakt-Tracing ganz oben angeführt) unaufgefordert vorzuweisen.

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